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25. Februar 2010
EU-Vermittlerrichtlinie: Trotz Mehraufwand auch weiterhin keine Bearbeitungsgebühr
Die EU-Vermittlerrichtlinie ist seit über einem Jahr in nationales Recht überführt worden. Die gute Absicht dahinter, den Verbraucherschutz zu verbessern und mehr Transparenz zu schaffen, führt bei den betroffenen Versicherungsvermittlern, also auch unserem Haus, zu einem erheblich höheren Aufwand. Unsere Kunden bekommen dies u. a. durch eine beträchtliche Zunahme der Papiermenge aufgrund der damit verbundenen Anforderungen an die Informations- und Dokumentationspflichten zu spüren. Für uns bedeutet es deutlich erhöhten Personal- und Zeitaufwand, im Klartext höhere Kosten.Einige unserer Wettbewerber erheben mit der Begründung erhöhten Verwaltungsaufwandes durch die EU-Vermittlerrichtlinie zusätzliche Gebühren. Wir sind der Überzeugung, dass der gesetzlich geforderte Mehraufwand nicht auf unsere Kunden abgewälzt werden darf. Daher werden wir auch weiterhin keine separaten „Bearbeitungsgebühren“ erheben oder Ihnen sonstige Kosten aufbürden.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


